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Beabsichtigen Sie in Polen ein Unternehmen zu gründen, erwarten Sie (wie überall) bürokratische Hürden. Behörden, bei denen Sie Ihre Tätigkeit anmelden müssen sind:  Zentralregister für die Gewerbetätigkeit natürlicher Personen (Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej CEIDG), Haupt-Statistikamt (Główny Urząd Statystyczny  GUS), Finanzamt (Urzad Skarbowy) und Anstalt der Sozialversicherungsgemeinschaft (Zakład Ubezpieczeń Społecznych ZUS).  Der Ablauf sieht folgender maßen aus, Sie begeben sich zu Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Urząd gminy/miasta), dort hiterlegen Sie Formular EDG-1, mit diesem Formular erfolgt die Anmeldung bei dem  Zentralregister für die Gewerbetätigkeit natürlicher Personen,  bei dem Haupt-Statistikamt - REGON beim Finanzamt - NIP und die Anmeldung bei der Anstalt der Sozialversicherungsgemeinschaft. Anschließend müssen Sie noch USt (VAT) registrieren, das machen Sie beim Finanzamt. Eintrag beim Zentralregister für die Gewerbetätigkeit natürlicher Personen dauert ca. 7 Tage, der Rest ein wenig länger.

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